Wissenswertes

Die Gebühren in der Tagespflege

Zur Finanzierung der Betreuungszeit im Zwergenland gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

 

Die Kosten können sowohl privat getragen werden oder bei entsprechenden Voraussetzungen mit einer Förderung über den Lahn-Dill-Kreis beantragt werden.

 

siehe dazu auch:

http://www.lahn-dill-kreis.de/cms/de/politikverwaltung/kreisrecht/kreisrecht_1.html

Wird der Förderung entsprochen, werden laut "Bescheid über die Erhebung eines elterlichen Kostenbeitrags gemäß § 90 SGB VIII" vom Lahn-Dill-Kreis folgende Beträge erhoben.

 

durchschnittliche wöchentliche                monatlicher Elternkostenbeitrag

          Betreuungszeit

 

15 bis max. 20 Std.                                           90 €

 

20 Std. bis 25 Std.                                           110 €

 

25 Std. bis 30 Std.                                           135 €

 

30 Std. bis 35 Std.                                           160 €

 

35 Std. bis 40 Std.                                           185 €

 

40 Std. bis 45 Std.                                           205 €

 

Beträge entnommen aus der Satzung des Lahn-Dill-Kreises vom 01.01.2018.

 

Diese Förderung können alle Eltern als gesetzlichen Anspruch - unabhängig des Einkommens - mit Kindern ab einem Jahr und einer durchschnittlichen wöchentlichen Betreuungszeit von maximal 20 Std. in Anspruch nehmen.

 

Darüber hinaus wird unter Vorlage eines Arbeitsnachweises die Förderung - ebenfalls einkommensunabhängig - dem tatsächlichen Bedarf entsprechend beantragt.

 

Für eine private Vereinbarung sprechen Sie uns persönlich an.